Darmstadts Bürger können gegen Aufnahmen vorgehen, die das Internetunternehmen Google für sein Angebot Google Street View auch in Darmstadt anfertigen lässt. Betroffene haben das Recht, gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses oder Grundstücks Widerspruch gegenüber Google einzulegen. Das gilt auch, wenn trotz der Zusage von Google, Gesichter von Personen und von Kfz-Kennzeichen bereits vor der Veröffentlichung der Fotos unkenntlich zu machen, diese immer noch erkennbar sein sollten.
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Die Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium
Darmstadt bietet auf ihrer Homepage unter www.datenschutzaufsicht.hessen.de
einen Mustertext für Widersprüche zum Herunterladen an und stellt
Informationen zum Datenschutz bei Google Street View zur Verfügung. Die
Widersprüche müssen von den Betroffenen persönlich an die Firma Google
gesandt werden.Auch wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine
rechtlichen Möglichkeiten hat, wegen „Google Street View“ auf Google
einzuwirken, ist es Stadtrat Dr. Dierk Molter wichtig, die Bürger auf
ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen: „Gerade das aktuelle Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und
Internetverbindungen unterstreicht einmal mehr, dass das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ein wesentliches freiheitliches
Grundrecht jedes Einzelnen ist. Auch mit „Google Street View“ sollten
sich die Bürgerinnen und Bürger kritisch auseinandersetzen und für sich
persönlich abwägen, ob sie Widerspruch gegenüber Google einlegen
wollen“, erläutert Stadtrat Dr. Molter.Das Internet-Unternehmen Google
beabsichtigt, in den kommenden Wochen bundesweit in zahlreichen Städten
und Landkreisen Aufnahmen für sein Internetangebot „Google Street View“
zu machen. Hierzu zählt auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit
speziellen Fahrzeugen, auf deren Dach mit Hilfe eines rund 1,50 Meter
hohen Mastes Kameras angebracht sind, werden Fotos von Straßenzügen und
Häuserfronten gefertigt, die später im Internet frei zur Verfügung
stehen sollen.Diese Vorgehensweise stößt bei Datenschützern in
Deutschland auf Kritik, insbesondere da datenschutzrechtliche Belange
von Hausbesitzern und -bewohnern sowie von zufällig aufgenommenen
Passanten betroffen sein können, ebenso von Fahrzeugbesitzern, deren
Kfz fotografiert wird.
Stadt Darmstadt